Gratis-Rechner für Ferienvermieter

Was kostet dich die Umsatzsteuer auf Portalprovisionen?

Booking.com und Airbnb stellen ihre Provision oft ohne Umsatzsteuer in Rechnung. Dann schuldest du die 19 % selbst, nach § 13b UStG. Als Kleinunternehmer kannst du sie nicht zurückholen.

Provisionen erfasst––
§-13b-Steuer, selbst anzumelden–auf Rechnungen ohne Steuerausweis
Davon echte Kosten––
Hochgerechnet auf 12 Monate–echte Kosten pro Jahr

Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

Provisionsrechnungen

Eine Zeile je Rechnung von Booking.com, Airbnb und Co. Die gelben Felder füllst du aus. Markierte Zeilen sind Beispiele.

MonatPlattform Provision (€)Steuer auf der Rechnung? §-13b-SteuerVorsteuer­abzugEchte Kosten
Summe

So rechnet der Rechner

§-13b-Steuer = Provision × 19 % (nur wenn auf der Rechnung keine Steuer steht) Vorsteuerabzug = 0 bei Kleinunternehmern Echte Kosten = Steuer − Vorsteuerabzug

Die Hochrechnung teilt die Kosten durch die Zahl der erfassten Monate und multipliziert mit 12.

Was du tun musst

  • Mit Umsatzsteuerpflicht: die Steuer anmelden und im selben Zug als Vorsteuer abziehen. Kostet nichts, muss aber in der Voranmeldung stehen.
  • Als Kleinunternehmer: für jeden Monat mit solchen Rechnungen eine Umsatzsteuererklärung nach § 18 Abs. 4a UStG abgeben und die Steuer zahlen. Der Abzug ist ausgeschlossen (§ 13b Abs. 5 S. 9 UStG).
  • Steht Steuer auf der Rechnung, etwa bei Airbnb ohne hinterlegte USt-IdNr., melde nichts zusätzlich an, bevor dein Steuerberater es bestätigt hat.